Ablauf & Kosten


Der erste Schritt in eine Psychotherapie ist oft mit Fragen verbunden: Wie läuft eine Psychotherapie ab? Was passiert im Erstgespräch? Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es? Und was ist organisatorisch zu beachten? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie in meiner Praxis, zu den Kosten und zur Kostenübernahme sowie Antworten auf häufige Fragen.


Erste Schritte: Ihr Weg zu meiner Praxis

Am Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular können Sie einen ersten Termin mit mir vereinbaren. Das Erstgespräch dient dazu, dass wir uns kennenlernen, Ihr Anliegen besprechen und gemeinsam schauen, ob eine weitere therapeutische Zusammenarbeit passend ist.

Es folgen sogenannte probatorische Sitzungen („Probe-Sitzungen“). Diese geben Ihnen und mir die Möglichkeit, sich besser kennenzulernen und gemeinsam zu prüfen, ob die therapeutische Beziehung und die gewählte Arbeitsweise für Sie stimmig sind.

Wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, vereinbaren wir gemeinsam den passenden Rahmen – z.B. in welcher Frequenz und in welchem Setting die Sitzungen stattfinden. Auch der Einbezug von wichtigen Bezugspersonen, z.B. in Form von Paar- oder Familiengesprächen kann bereits stattfinden oder geplant werden.


Kostenübernahme

Die Kosten einer Psychotherapie können – je nach Versicherungsstatus – von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, der Heilfürsorge (Bundespolizei, Bundeswehr) oder im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden. Selbstverständlich ist eine Behandlung auch auf Selbstzahlerbasis möglich.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ) ist.

Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus unterstütze ich Sie gerne dabei, den für Sie passenden Weg in die Therapie zu finden.

Eine Übersicht der Möglichkeiten der Kostenübernahme und was Sie vor Beginn der Behandlung beachten sollten, habe ich hier ausführlich zusammengestellt:

Private Krankenversicherung &
Beihilfe

Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden in meiner Privatpraxis – abhängig von Ihrem individuellen Tarif – in der Regel von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherer über Ihren persönlichen Leistungsumfang und gegebenenfalls erforderliche Formalitäten.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Heilfürsorge

Eine Kostenübernahme durch die Heilfürsorge der Bundespolizei und der Bundeswehr für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis ist normalerweise problemlos möglich. Je nach zuständigem Kostenträger können vor Beginn der Behandlung bestimmte Voraussetzungen gelten, beispielsweise eine Überweisung oder Genehmigung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Stelle.

Besonderheiten bei der Heilfürsorge des Landes BW (z.B. zuständig für Polizeivollzugsbeamte des Landes BW): Eine Abrechnung mit der Heilfürsorge BW ist als Privatpraxis nur nach Genehmigung durch die zuständige Stelle möglich. Das Verfahren ist ähnlich zum Kostenerstattungsverfahren bei gesetzlichen Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle (Landesamt für Besoldung und Versorgung BW ↗) und/oder gehen Sie mit mir in Kontakt für weitere Informationen. Bis zur Genehmigung können Sitzungen auf Selbstzahlerbasis wahrgenommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung
(Kostenerstattungsverfahren)

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse. Mehr Infos hierzu finden Sie z.B. bei Kassenwatch ↗.

Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Antragstellung mithilfe von Tepavi ↗ , einem Dienst zur strukturierten Begleitung des Kostenerstattungsverfahrens. Die Kosten für Tepavi werden im solidarischen Modell zwischen Ihnen und mir geteilt. Ihr Eigenanteil beträgt – abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten – einmalig zwischen 150 € und 299 €.

Vor einer Antragstellung findet ein unverbindliches Erstgespräch (50 Minuten) statt. Dabei lernen wir uns kennen und prüfen gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist. Das Honorar für das Erstgespräch beträgt zwischen 100 € und 135 € (solidarischer Preis nach Selbsteinschätzung; Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen, GOP).

Rentenversicherung (Psy-RENA)

Ich biete ambulante Reha-Nachsorgegruppen (Psy-RENA) an. Voraussetzung für die Teilnahme sind eine Empfehlung Ihrer Reha-Klinik sowie die Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Selbstzahler*in

Selbstverständlich können Sie die therapeutische Begleitung auch unabhängig von einer Kostenübernahme als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen. Die Abrechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).


FAQ – Fragen und Antworten

Benötige ich eine Überweisung?

Nein. Für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Privatpraxis benötigen Sie keine Überweisung.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Je nach Anliegen und therapeutischem Prozess können in einzelnen Fällen auch längere Sitzungen sinnvoll sein.

Was passiert im Erstgespräch?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihres Anliegens. Wir besprechen, was Sie zu mir führt, welche Erwartungen Sie an eine Therapie haben und ob eine gemeinsame Zusammenarbeit passend erscheint.

Sie müssen sich nicht sofort für eine Therapie entscheiden. Das Erstgespräch und je nach Bedarf folgende probatorische Sitzungen bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe zu prüfen, ob die Zusammenarbeit für Sie stimmig ist.

Unterliegen unsere Gespräche der Schweigepflicht?

Ja. Als Psychologischer Psychotherapeut unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Inhalte der Therapie werden vertraulich behandelt.

Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Ein vereinbarter Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen möglichst frühzeitig abzusagen.

Bei Absagen oder Nichterscheinen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnet werden, da dieser Termin in der Regel nicht anderweitig vergeben werden kann.

Was, wenn ich unsicher bin, ob Psychotherapie das Richtige für mich ist?

Viele Menschen sind zu Beginn unsicher, ob eine Psychotherapie der passende Schritt für sie ist. Das Erstgespräch bietet die Möglichkeit, Ihr Anliegen gemeinsam zu betrachten, Fragen zu klären und herauszufinden, welcher Weg für Sie sinnvoll sein kann.

Werden die Kosten auch von der gesetzlichen Versicherung übernommen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse.

Auf Wunsch unterstütze ich Sie bei der Antragstellung mithilfe von Tepavi, einem Dienst zur strukturierten Begleitung des Kostenerstattungsverfahrens. Die Kosten für Tepavi werden im solidarischen Modell zwischen Ihnen und mir geteilt. Ihr Eigenanteil beträgt – abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten – einmalig zwischen 150 € und 299 €.

Vor einer Antragstellung findet ein unverbindliches Erstgespräch (50 Minuten) statt. Dabei lernen wir uns kennen und prüfen gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist. Das Honorar für das Erstgespräch beträgt zwischen 100 € und 135 € (solidarischer Preis nach Selbsteinschätzung).

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können mich per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen. Schildern Sie gerne kurz, worum es Ihnen geht und wonach Sie suchen. Ich melde mich anschließend zur weiteren Abstimmung bei Ihnen.

Noch Fragen?

Wenn Sie noch unsicher sind oder wissen möchten, ob meine Arbeitsweise zu Ihrem Anliegen passen könnte, können Sie sich gerne bei mir melden.